Amtsgericht Charlottenburgfür Bezirk Charlottenburg-WilmersdorfAmtsgericht Köpenick für Bezirk Treptow-KöpenickAmtsgericht Lichtenbergfür ehemaligen Bezirk LichtenbergAmtsgericht Mittefür ehemalige Bezirke Mitte und Prenzlauer BergAmtsgericht Neuköllnfür Bezirk NeuköllnAmtsgericht Pankow/Weißenseefür ehemalige Bezirke Pankow und WeißenseeAmtsgericht Schönebergfür Bezirk Steglitz-Zehlendorf und ehemaligen Bezirk SchönebergAmtsgericht Spandaufür Bezirk SpandauAmtsgericht Tempelhof-Kreuzbergfür ehemalige Bezirke Tempelhof, Kreuzberg und FriedrichshainAmtsgericht Tiergartenfür ehemaligen Bezirk TiergartenAmtsgericht Weddingfür Bezirk Reinickendorf und ehemaligen Bezirk Wedding
Wenn Sie über ein nur geringes Einkommen und kein nennenswertes Vermögen verfügen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe (für außergerichtliche Tätigkeit) bzw. Prozesskostenhilfe (für Gerichtsverfahren) zu beantragen.Bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht erhalten gegen Nachweis Ihres Einkommens einen „Berechtigungsschein“, mit dem Sie für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts lediglich eine Selbstbeteiligung von 15,- Euro zahlen müssen. Wir empfehlen Ihnen, zur Beantragung Einkommensunterlagen bzw. Ihren Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe sowie Ihren Mietvertrag vorlegen. Bei vielen Gerichten kann durch eine Terminvereinbarung die Wartezeit minimiert werden. Alle notwendigen Formalien erledigen wir selbstverständlich für Sie.Hier finden Sie eine Liste der für Sie zuständigen Amtsgerichte, bei denen Sie Beratungshilfe beantragen können: