Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Amtsgericht Charlottenburg  für Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Amtsgericht Köpenick für Bezirk Treptow-Köpenick Amtsgericht Lichtenberg  für ehemaligen Bezirk Lichtenberg Amtsgericht Mitte  für ehemalige Bezirke Mitte und Prenzlauer Berg Amtsgericht Neukölln  für Bezirk Neukölln Amtsgericht Pankow/Weißensee  für ehemalige Bezirke Pankow und Weißensee Amtsgericht Schöneberg  für Bezirk Steglitz-Zehlendorf und ehemaligen Bezirk Schöneberg Amtsgericht Spandau  für Bezirk Spandau Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg  für ehemalige Bezirke Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain Amtsgericht Tiergarten  für ehemaligen Bezirk Tiergarten Amtsgericht Wedding  für Bezirk Reinickendorf und ehemaligen Bezirk Wedding
Wenn Sie über ein nur geringes Einkommen und kein nennenswertes Vermögen verfügen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe (für außergerichtliche Tätigkeit) bzw. Prozesskostenhilfe (für Gerichtsverfahren) zu beantragen. Bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht erhalten gegen Nachweis Ihres Einkommens einen „Berechtigungsschein“, mit dem Sie für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts lediglich eine Selbstbeteiligung von 15,- Euro zahlen müssen. Wir empfehlen Ihnen, zur Beantragung Einkommensunterlagen bzw. Ihren Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe sowie Ihren Mietvertrag vorlegen. Bei vielen Gerichten kann durch eine Terminvereinbarung die Wartezeit minimiert werden. Alle notwendigen Formalien erledigen wir selbstverständlich für Sie. Hier finden Sie eine Liste der für Sie zuständigen Amtsgerichte, bei denen Sie Beratungshilfe beantragen können:  
Die Anschriften und Telefonnummern der Amtsgerichte finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/
Sie erreichen uns  per Telefon  030/6807 194 40 per Fax       030/6807 194 49 per Mail   info@novajura.de Sie erreichen uns  per Telefon  030/6807 194 40 per Fax       030/6807 194 49 per Mail   info@novajura.de