Rechtstipps
Es kann jeden treffen - die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist nicht nur für Senioren wichtig. Denn nicht nur durch Alter, sondern auch durch Unfall oder Krankheit kann jeder von uns in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Wer erledigt im Falle eines Falles Ihre Bankgeschäfte? Wer kümmert sich um Ihre Behörden-, Versicherungs- und Wohnungsangelegenheiten? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Durch die Vorsorgevollmacht verhindern Sie in der Regel auch, dass das Vormundschaftsgericht Sie unter Betreuung stellt. Zur Sicherheit können Sie die Vorsorgevollmacht auch noch mit einer Betreuungsverfügung verbinden, damit das Gericht, wenn eine gerichtliche Betreuung unumgänglich sein sollte, an die Wahl Ihres Betreuers - oder den Ausschluss einer bestimmten Person als Betreuer - gebunden ist. Eine "Generalvollmacht" deckt nicht alle wichtigen Fälle ab. Daher ist es ratsam, sich bei der Formulierung der Vorsorgevollmacht anwaltlich beraten zu lassen.
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