Rechtstipps
Klimaschutz und Betriebskosten
Der Klimaschutz erfordert unser aller Mitwirkung, wenn bis 2020 eine
Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % erreicht werden soll. Dies wurde
als politische Absicht erklärt.
Eine energetische Sanierung des Altbaubestandes wird zur Erreichung
dieses Zieles unumgänglich sein, da ein Großteil der Heizungssysteme
nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.
Für Vermieter ist die technische Anpassung von Wohnimmobilien an die
Anforderungen des Wohnungsmarktes u.a. auch erforderlich, um den Wert
und die langfristige Vermietbarkeit von Mietobjekten zu sichern. Für die
Mieter hingegen bringen Wohnungsmodernisierungen oftmals erhebliche
Unannehmlichkeiten mit sich und im Endeffekt möglicherweise auch eine
Mieterhöhung.
Ob die Modernisierungswünsche des Vermieters akzeptiert werden müssen
und ob daraus folgende Mieterhöhungen gerechtfertigt sind, ist gesetzlich
geregelt. Im Einzelfall kann der Abschluss einer Modernisierungs-
vereinbarung zwischen Mietern und Vermietern durchaus sinnvoll sein.
Durch eine derartige Vereinbarung sollte Klarheit geschaffen werden, in
welcher Weise die Planungen zur energetischen Modernisierung der
Immobilie für beide Seiten verträglich zu realisieren sind, so dass mögliche
Konflikte bereits im Vorfeld abgeklärt und ausgeschaltet werden können.
Fachanwaltlichen Rat einzuholen, ist in solcher Situation sicherlich sehr
nützlich.
Bei Neuvermietungen bzw. beim Verkauf von Wohnimmobilien muss
regelmäßig ein Energieausweis vorgelegt werden. Auch insoweit besteht
eine gesetzliche Verpflichtung. Der Energieausweis dient dazu, die
Energieeffizienz des Gebäudes zu bestimmen, so dass sich daraus
Rückschlüsse auf die vom Mieter oder Käufer zu erwartenden Heizkosten
ziehen lassen.
Mieter oder potentielle Käufer von Wohnimmobilien sollten vor dem
Abschluss eines bindenden Vertrags auf diese Informationsquelle
keinesfalls verzichten.
Die Höhe der Heizkosten lässt sich nicht zuletzt auch durch das eigene
Heiz- und Lüftungsverhalten mitbestimmen, denn jedes Grad
Raumtemperatur weniger spart ca. 6 % an Heizkosten. Kurzzeitige
Stoßlüftung ist der dauernden Kipplüftung vorzuziehen, da dadurch ein
schnellerer Luftaustausch bei geringerer Auskühlung der Wohnung erreicht
wird.