Rechtstipps
Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Heiz- und Betriebskostenabrechnungen müssen für den Mieter inhaltlich verständlich und rechnerisch nachvollziehbar sein. Ist dies nicht der Fall, so kann der Mieter nähere Erläuterungen verlangen, gegebenenfalls auch die Korrektur der Abrechnung, sofern Fehler erkennbar sind. In manchen Fällen muss sogar eine neue Abrechnung erstellt werden. Werden Nachzahlungen aufgrund einer unverständlichen oder fehlerhaften Abrechnung verlangt, so kann der Mieter diese in vielen Fällen solange zurückbehalten, bis die offenen Fragen geklärt sind. Der Bundesgerichtshof entschied hingegen kürzlich, dass im Fall verspäteter Abrechnung, d.h. wenn wegen des Ablaufs der Abrechnungsfrist Nachzahlungen überhaupt nicht mehr verlangt werden können, eine Erhöhung der Vorauszahlungen für die Zukunft dennoch möglich ist. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass die Abrechnung in korrekter Weise erstellt wurde. Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Mieter den Einbau funkferngesteuerter Heizkostenablesegeräte nicht zu dulden braucht, solange die vorhandenen Ablesegeräte voll funktionsfähig sind und auch nicht aufgrund einer Heizungsmodernisierung ausgetauscht werden müssen. Zusatzkosten für solche Maßnahmen können allenfalls in Ausnahmefällen verlangt werden. Bei Problemen mit Abrechnungen oder Mieterhöhungen ist fachkundiger Rat empfehlenswert.
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